§ 42e EnWG – Direktbelieferung & Eigenversorgung
Der § 42e EnWG regelt die Direktbelieferung von Letztverbrauchern mit Strom aus erneuerbaren Energien – insbesondere aus Photovoltaikanlagen. Für Betreiber von Ü20‑Anlagen und Repowering‑Projekten ist dieser Paragraph besonders wichtig.
✔ Direktbelieferung erlaubt
Strom aus Ihrer PV‑Anlage darf direkt an Mieter, Pächter oder Dritte geliefert werden.
✔ Keine EEG‑Umlage
Für erneuerbare Energien entfällt die frühere EEG‑Umlage vollständig.
✔ Ideal für Eigenverbrauch
Der erzeugte Strom kann direkt vor Ort genutzt werden – ohne Netzbezug.
✔ Perfekt für Repowering
Modernisierte Anlagen können Strom direkt an Nutzer im Gebäude liefern.
Fazit: § 42e EnWG ermöglicht eine einfache, rechtssichere Direktbelieferung und stärkt Eigenverbrauchs‑ und Mieterstrommodelle – ideal für Repowering und moderne PV‑Konzepte.
Gemeinsam Strom erzeugen und teilen – mit §42e EWG
Hinter jeder Dienstleistung, die wir erbringen, steht ein engagiertes Team von Fachleuten, von denen jeder sein einzigartiges Fachwissen und seine Begeisterung in unser Unternehmen einbringt.
Repowering 2026 – Alles in 3 Minuten erklärt
Dieses Video zeigt Ihnen klar und verständlich, wie Sie Ihre Ü20‑Anlage modernisieren, Eigenverbrauch steigern und die letzten EEG‑Vorteile nutzen.
Bitte hier Ihr Video einfügen (YouTube / Datei / Vimeo).
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📜 § 42c EEG & § 42e EnWG
Rechtlich klar geregelt: Überschusseinspeisung & Direktbelieferung.
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